Kommunikation Kanton Bern
Staatskanzlei
Postgasse 68 3000 Bern 8 Telefon 031 633 75 91 Telefax 031 633 75 97 kommunikation@be.ch www.be.ch
Medienmitteilung des Regierungsrates
Bern, 13. Januar 2012 (uh) (::odma\pcdocs\docssta\376289\1)
Medienmitteilung
Totalrevision der Taxiverordnung
Regierungsrat strebt Qualitätsverbesserung im Taxigewerbe an
Das Taxigewerbe hat sich mit dem steigenden Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung stark entwickelt. Die zunehmende Anzahl der Taxis hat in vielen Gemeinden zu einem Qualitätsverlust im Taxigewerbe geführt.
Mit einer Revision der Taxiverordnung will der Regierungsrat diesem Trend entgegenwirken. Die verstärkte Zusammenarbeit der Agglomerationsgemeinden und die Vereinheitlichung der Anforderungen an die Gewerbetreibenden im Taxiwesen sind die Kernelemente der Revision.
Das neue Recht wird am 1. Juni 2012 in Kraft treten.
Die teilweise mangelhafte Qualität von Dienstleistungen im Taxigewerbe stand in den letzten Jahren wiederholt im Fokus von Politik und Medien. In den Zentrumsstädten Bern, Biel und Thun war der Qualitätsverlust trotz regelmässiger Kontrollen der kommunalen Gewerbepolizeien besonders festzustellen. Anstoss für die vorliegende Verordnungsrevision bildete insbesondere ein Vorstoss von Grossrat Andreas Lanz (Thun, SVP) unter dem Titel «Kundenfreundlichere und bessere Qualität im Taxiwesen» (232/2007), den der Grosse Rat 2008 als Postulat überwiesen hat.
Unter der Leitung der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (POM) hat eine Arbeitsgruppe unter Einbezug der Städte Bern, Biel und Thun sowie des Verbands Bernischer Gemeinden den Handlungsbedarf analysiert und Lösungs- vorschläge erarbeitet. Die Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass vermehrt ortsfremde Taxiführerinnen und Taxiführer zu den lukrativsten Zeiten in den Zentrumsstädten ihre Dienste anbieten und so das ohnehin begrenzte Angebot an öffentlichen Standplätzen weiter verknappen. Als problematisch erweist sich zudem, dass ortsfremde Anbieterinnen und Anbieter von Taxidienstleistungen die strengen Anforderungen der Zentrumsstädte betreffend Sprach- und Ortskenntnisse häufig nicht erfüllen.
Viele Gemeinden in der Agglomeration haben im Gegensatz zu den drei grossen Städten keine oder nur marginale Regelungen zum Taxiwesen erlassen und kennen beispielsweise keine Eignungsprüfung für Taxiführerinnen und Taxiführer. Durch die unterschiedlich hohen Anforderungen konnte ein Qualitätsgefälle entstehen.
Als Massnahme zur Qualitätsverbesserung im Taxigewerbe sieht die vorliegende Verordnungsrevision in erster Linie die Einführung gewisser kantonaler Mindeststandards vor. Neu haben die Gemeinden zwingend Eignungsprüfungen für angehende Taxiführerinnen und Taxiführer durchzuführen. Bislang verlangen nur grössere Städte, einige Vorortsgemeinden und touristisch geprägte Gemeinden solche Eignungsprüfungen. Mit der Neuregelung haben sich die angehenden Taxiführerinnen und Taxiführer nicht bloss über Ortskenntnisse ihrer Standortgemeinde, sondern der gesamten Agglomeration auszuweisen.
Neu gelten zudem einheitliche Sprachanforderungen an die Taxiführerinnen und Taxiführer. Den Gemeinden wird es nach wie vor frei stehen, weitergehende Vorschriften zu erlassen.
Ein weiterer Kernpunkt der Verordnungsrevision ist die Fokussierung auf die einzelnen Agglomerationsräume im Kanton Bern. Dort soll eine intensivere Zusammenarbeit unter den Gemeinden stattfinden. Beispielsweise sollen sie möglichst einheitliche Eignungsprüfungen für angehende Taxiführerinnen und Taxiführer anbieten.
Diese Medienmitteilung ist auch über Internet abrufbar: www.be.ch/medienmitteilungen
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 13. Januar 2012
Durch die neuen gesetzlichen Anforderungen ist für einzelne Gemeinden ein gewisser Mehraufwand zu erwarten. Die Zusammenarbeit unter den Agglomerationsgemeinden kann den Mehraufwand abschwächen. Die Bernische Ortspolizeivereinigung hat angekündigt, die Gemeinden bei der Erarbeitung der Eignungsprüfungen zu unterstützen. Für die Gemeinden, die bereits heute ausführliche Bestimmungen zum Taxiwesen kennen, dürfte die Verordnungsrevision zu keinem Mehraufwand führen. Zahlreiche Gemeinden werden von der Revision gar nicht betroffen sein, da auf ihrem Gebiet keine Taxidienstleistungen angeboten werden.
Nicht Gegenstand dieser Revision bildet die gelegentlich geforderte dauerhafte Kontingentierung der Taxihalterbewilligungen. Eine solche hätte nicht nur in einem Gesetz im formellen Sinne zu erfolgen, sondern wäre auch grundsätzlich mit Blick auf das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit sehr problematisch.
Notiz an die Redaktionen
Auskünfte erteilt: Florian Hirte, stv. Leiter Rechtsdienst, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 031 633 47 21
(erreichbar: Freitag, 13. Januar 2012, von 10.30 bis 12.00 Uhr)
Kommunikation Kanton Bern
Die teilweise mangelhafte Qualität von Dienstleistungen im Taxigewerbe stand in den letzten Jahren wiederholt im Fokus von Politik und Medien.
